Der Begriff i. wird im Zusammenhang mit einem Krankheitsbild im Sinne "ohne erkennbare Ursache (primär) entstanden" oder "Ursache nicht nachgewiesen" verwendet. Es bedeutet auch selbständig oder wirklich. Wird idiopathisch im biochemischen Zusammenhang benutzt, wird es oft auch im Sinne von essentiell (lebensnotwendige Nahrungsstoffe, die zugeführt werden müssen; z. B. Vitamine, Spurenelemente) verwendet.
Bei I. oder Gelbsucht handelt es sich im wesentlichen um eine Leberkrankheit. Der rote Blutfarbstoff (Hämoglobin, Hämolyse) wird in der Leber zu den Gallenfarbstoffen (z. B. Bilirubin, ein orangeroter Farbstoff) abgebaut. Diese werden dann in der Gallenblase gespeichert. Ist der Gallengang (Ductus choledochus) z. B. durch Gallensteine verengt oder verschlossen (Gallensteinleiden), kann die Gallenflüssigkeit nicht mehr in den Darm abfließen, wird in die Leber zurückgestaut und tritt ins Blut über. Dort kommt es dann zu der typischen Gelbfärbung der Haut. Erhöhte Konzentrationen des orangefarbenen Gallenfarbstoff (Bilirubin, Hyperbilirubinämie) im Blut werden auch bei Lebererkrankungen mit Veränderungen des Lebergewebes (Leberzirrhose, Hepatitis) beobachtet. Auch Alkoholkonsum oder Arzneimittel können durch die Schädigung der Leber zu einer Zunahme des orangefarbenen Gallenfarbstoffes (Bilirubin) und somit zum I. führen.
I. bedeutet Ruhigstellung oder Unbeweglichmachen. Bei Schmerzen am Bewegungsapparat nimmt man automatisch eine Schonhaltung ein, die zur Ruhigstellung des betroffen Körperteiles führt. Mit therapeutischen Mitteln wird nach einem Knochenbruch die betroffene Extremität mit Hilfe eines Gipsverbandes fixiert. Ebenso nach Prellungen, Zerrungen oder Verstauchungen wird der entsprechende Körperteil bis zur Wiederherstellung mit einer Schiene bandagiert. Bettruhe ist die I. des ganzen Körpers.
Bei vollständiger Ruhigstellung (Immobilisation), z. B. bei langer Bettruhe, kann es zum Abbau, bzw. einer Atrophie von Muskulatur und Knochen (Atrophie) kommen. In schweren Fällen führt dies zu Osteoporose.
I. ist die Unterdrückung oder Abschwächung der Abwehrreaktion des Körpers (Immunreaktion). Der Körper erwirbt im Laufe der Zeit eine spezifische Unempfindlichkeit (Immunität) gegenüber bestimmten Krankheiten (z. B. Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern usw.). Außerdem kann das Immunsystem des Körpers zwischen eigenen Körperzellen und Fremdzellen (z. B. Bakterien, Viren, fremde Organe) unterscheiden und bekämpft alles Fremde. Bei Transplantationen, also der Übertragung von Organen oder Teilen wird deshalb die Immunreaktion auf das fremde Gewebe unterdrückt, um die Abstoßungsreaktion des Organs zu verhindern. Erreicht wird dies durch die Gabe von Arzneimitteln (Immunsuppressivum, z. B. Cortison; Zytostatikum). Diese werden auch zur Behandlung von Autoimmun-Erkrankungen eingesetzt.
Immunsuppression, Immunsuppressivum
I. ist ein Medikament, das die natürliche Abwehrreaktion des Körpers unterdrückt (s. a. Immunsuppression). Zu den wichtigsten Medikamenten dieser Gruppe gehören generell Zytostatika (Zytostatikum), Corticoide und im einzelnen die Stoffe Cyclosporin, Cyclophosphamid und Methotrexat. Im weitesten Sinne gehört hierzu auch die Strahlenbehandlung. Man setzt Immunsuppressiva v. a. ein bei schweren allergischen Reaktionen, Autoimmun-Erkrankungen und zur Verhinderung von Abstoßungsreaktionen nach Transplantation von Organen ein.
Impotenz.
I. ist eine Zeugungsschwäche, die sich in der Unmöglichkeit der Erektion (Steifwerden des Penis) und somit Unfähigkeit, den Geschlechtsverkehr auszuüben, äußert. Die I. kann sowohl körperliche als auch seelische Ursachen haben. I. wird aber auch als Sammelbegriff für die Fortpflanzungsunfähigkeit allgemein gebraucht.
Der Begriff in vitro bezieht sich auf Untersuchungen z. B. eines Medikamentes, die nicht in einem lebenden Organismus (bei Tier oder Mensch), sondern im (Reagenz-)Glas, z. B. an einzelnen Zellen durchgeführt wurden (s. a. in vivo).
Mit in vivo werden Untersuchungen z. B. eines Medikamentes bezeichnet, die in einem lebenden Organismus (bei Tier oder Mensch) durchgeführt wurden. Bevor Arzneistoffe in der Klinik am Menschen Anwendung finden, sind Versuche in einem lebenden Organismus vorgeschrieben. Diese Untersuchungen in vivo sollen Aufschluß über die Reaktion des gesamten Organismus auf die Behandlung geben. In vitro Untersuchungen an isolierten Zellsystemen alleine können diese Information in vielen Fällen nicht liefern. Was in vitro erfolgreich ist, kann in vivo fehlschlagen.
Inaktivität
I. kann bedeuten: 1. unwirksam, wenn im Zusammenhang mit Arzneistoffen, Arzneimitteln oder Chemikalien benützt. 2. Untätigkeit z. B. einer Gliedmaße bei Lähmung 3. Therapeutische Ruhigstellung z. B. bei Schmerzen (Immobilisation) 4. Beschreibung eines bestimmten Krankheitsstadiums z. B. bei Tuberkulose, d. h. die Krankheit ist zwar vorhanden, ist aber "ruhig", d. h. macht keine Symptome
I. ist der Grund für eine bestimmte Maßnahme bezüglich Behandlung oder Diagnose. Bei Medikamenten spricht man von einer I., wenn ein bestimmtes Anwendungsgebiet, bzw. eine zu behandelnde Krankheit gemeint ist. In Abhängigkeit von der Erkrankung wird unterschieden in: 1. absolute I. - zwingende I. Wird die Behandlung der Erkrankung nicht durchgeführt, würde dem Patienten damit Schaden zugefügt. Dies gilt insbesondere bei Lebensgefahr (vitale I.) 2. relative I. - Durch die Erkrankung besteht nur eine bedingte Gefährdung des Patienten. Für die Behandlung der Erkrankung kommen mehrere sinnvolle Alternativen in Betracht. Deshalb sind hier hinsichtlich der Nebenwirkungen strenge Maßstäbe anzulegen.
1. Begriff in der Immunologie (= Lehre von den biologischen Abwehrreaktionen des Organismus), s. a. Immunsuppression. Der Körper erwirbt sich im Laufe der Zeit eine spezifische Unempfindlichkeit (Immunität) gegenüber bestimmten Krankheiten (z. B. Kinderkrankheiten wie z. B. Mumps, Masern usw.). Dies wird erreicht, indem der Körper auf chemische Substanzen oder Mikroorganismen (= Antigene) mit der Bildung von Abwehrstoffen, sog. Antikörpern reagiert. Antigene (Viren, Eiweiß-Stoffe, Bakterien) lösen (induzieren) die Bildung von Antikörpern aus. 2. Begriff in der Biochemie (= Lehre von den chemischen Vorgängen im lebenden Organismen). Gemeint ist hierbei die I. von Enzymen (Enzyminduktion), d. h. die Auslösung bzw. Verstärkung ihrer Tätigkeit. Auch können Arzneistoffe zu einer Verstärkung (Induktion) von Stoffwechsel-Vorgängen führen. Ein Beispiel für Enzym-I. ist auch bei der Hyperbilirubinämie des Neugeborenen gegeben.
I. bedeutet das Eindringen von Krankheitserregern (Mikroorganismen wie z. B. Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) in einen Körper (z. B. Mensch, Tier). Sind die Abwehrkräfte des Organismus nicht ausreichend, kommt es an den Stellen, an denen sich die Krankheitserreger vermehren, zu Entzündung, Rötung und Schwellung. Prinzipiell kann jede Körperstelle infiziert werden. Die Übertragung von Erregern kann durch Nahrungsmittel, verseuchtes Wasser, Tiere, Blut, Speichel oder Nasensekret (= Tröpfcheninfektion), Eiter, Harn, Stuhl erfolgen. Die häufigste Infektionskrankheit des Menschen ist zweifellos die Erkältung.
Der Körper erwirbt sich im Laufe der Zeit eine spezifische Unempfindlichkeit (Immunität) gegenüber bestimmten Krankheiten (z. B. Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern usw.). Dies wird erreicht, indem der Körper auf die "Fremdkörper" oder Antigene (z. B. Bakterien, Viren) mit der Bildung von Abwehrstoffen, sog. Antikörpern (Eiweiß-Stoffe, die im Körper gebildet werden) reagiert. Bei erneuter Infektion mit für den Körper bekannten Antigenen wird die Bildung der bereits vorhandenen Antikörper wieder aktiviert (induzieren) und somit eine erneute Erkrankung verhindert. Widerstandsfähigkeit gegen Infekte wird auch durch Impfung erreicht.
Mit I. bezeichnet man Stoffe, die sich in gesundem Gewebe ein- und anlagern (z. B. Bakterien, Flüssigkeiten, Fremdkörper, Zellen, Blut). Gemeint sind auch Medikamente, die man in bestimmte Stellen im Körper bringt (z. B. ein Lokalanästhetikum).
I. ist das Verabreichen von größeren Flüssigkeitsmengen zur Ernährung oder Verabreichung von Medikamenten. Meist wird tröpfchenweise über die intravenöse I., also in Venen verabreicht. Selten aber auch über Arterien, das Unterhautgewebe oder in den Darm.
I. ist die Einatmung von Arzneimitteln zur Behandlung z. B. von Asthma bronchiale. Erkältungssymptome wie Schnupfen werden ebenfalls häufig durch I. mit in heißem Wasser aufgelösten Arzneimitteln behandelt. Aber auch die unbeabsichtigte Einatmung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen und Stäuben wird als I. bezeichnet.